Honig – Qualitätsprüfung

Jeder Honig, der unter Verwendung des Warenzeichens des VBB in den Verkehr gebracht wird, unterliegt einer Qualitätskontrolle lt. Warenzeichensatzung gem. Art.4 des Verbandes Bayerischer Bienenzüchter.

Die Ergebnisse der Qualitätskontrolle müssen der Warenzeichensatzung des VERBAND BAYERISCHER BIENENZÜCHTER entsprechen. Bei unzureichender Qualität kann der Vorstand die Benutzungsrechte vorübergehend oder dauernd entziehen.

Mit der Marke ECHTER BAYERISCHER BIENENHONIG® können Sie sicher sein, allerbeste, geprüfte, heimische Qualität zu erhalten. Der goldene Honigtropfen im Etikett bürgt dafür!